Definition des Begriffs Streuobst
Gemeinsame Erklägrung
der Verbände zur Streuobstdefinition, 2007
Resolution des LOGL zum Streuobsterhalt
Möglichkeiten des Erhalt der Sortenvielfalt

Grasschnitt in Streuobstwiesen
Baumpflege in Streuobstwiesen
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen

Definition des Begriffes ‚Streuobst‘



„Streuobstbau ist eine Form des naturverträglichen Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen mit maximal 150 Bäumen je Hektar, meist auf Dauergrünland stehen.

Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland. Daneben gibt es Streuobstäcker mit ackerbaulicher oder gärtnerischer Unternutzung, Streuobstalleen, sonstige linienförmige Anpflanzungen sowie Einzelbäume. Häufig sind die Streuobstbestände aus Obstbäumen verschiedener Arten und Sorten, Alters- und Größenklassen zusammengesetzt.“


Zitat aus der gemeinsamen Erklärung folgender Verbande:

Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg (LOGL)

Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO)

Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV)

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV)

Verband der agrargewerblichen Wirtschaft (VDAW)

Verband Badischer Klein- und Obstbrenner

Verband der Klein- und Obstbrenner Südwürttemberg-Hohenzollern

Verband der Klein- und Obstbrenner in Nordwürttemberg

Verband der Bediensteten für Obstbau, Gartenbau und Landespflege (VBOGL)


Über 90% der Streuobstflächen in Baden-Württemberg werden von unseren Mitgliedern bewirtschaftet, dies ist die gemeinsame Definition für "Streuobst" aus unserer Sicht.



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